Das Recht auf den eigenen Tod

Paul Herrlein, Geschäftsführer der St. Jakobus gGmbH, im Interview bei SR2 Kulturradio.

Gestern diskutierte der Ethikrat über eine geregelte Form der Sterbehilfe, die auch Schutzkonzepte für sterbewillige Menschen in Lebenskrisen einschließt. Die Debatte um Art und Ausmaß an Hilfe für suizidwillige Menschen war im Februar 2020 neu entflammt, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe aufgehoben hatte. Durch die Corona-Pandemie wurden die weitere Diskussion und Entwicklung dieser Urteilsverkündung ein wenig in den Hintergrund geschoben – doch das ändert sich zu Beginn des neuen Jahres, wenn der Bundestag sich mit dieser Thematik befassen möchte und einen Gesetzesentwurf erarbeitet werden soll.

Paul Herrlein, Geschäftsführer der St. Jakobus gGmbH und Vorstandsmitglied des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, geht davon aus, dass es sehr schwierig sein wird, per Gesetz einen "Regelungsmechanismus" einzuführen, der dem bedingungslosen, selbstbestimmten Recht auf Suizidhilfe - unabhängig von einer Erkrankung eines Menschen - Rechnung tragen könnte.

Er gibt zu bedenken, dass gerade in Krisenzeiten die Suizidwünsche wüchsen. Er rechne deshalb zunächst mit einem "sehr, sehr langen gesellschaftlichen, politischen Diskurs". "Ich kann mir nicht vorstellen, dass man im Januar da eine gesetzliche Regelung hat", so Herrlein.

Aus der Sicht des St. Jakobus Hospiz und seiner haupt- und ehrenamtlichen Sterbebegleiterinnen und Sterbebegleiter ist es wichtig, schwerkranke und sterbende Menschen einfühlsam auf ihrem Weg zu begleiten. Ein Sterbewunsch und ein konkretes Suizidales Verhalten müssten nicht unbedingt dasselbe sein.

Hier geht es zum Interview mit Paul Herrlein bei SR2 Kluturradio