Unser Geschäftsführer Paul Herrlein war maßgeblich an den Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag beteiligt.

Qualitativ hochwertige Versorgung Schwerkranker im Saarland nun bundesweit Maßstab

Bundesrahmenverträge zur SAPV sind nach zähem Ringen abgeschlossen

Nach intensiven Verhandlungen und einem Schiedsverfahren wurden die Inhalte der Rahmenverträge über die Durchführung der Leistungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene festgesetzt. Die Rahmenverträge wurden am 14.11.2022 veröffentlicht und treten zum Beginn des Jahres 2023 in Kraft. Ziel der Rahmenverträge ist es, bundesweite Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu schaffen, wie sie im Saarland von Beginn an, allen voran durch die St. Jakobus Hospiz gGmbH und die saarländischen Krankenkassen, entwickelt worden sind.

„Was lange währt, wird endlich gut, fast zumindest“, so Paul Herrlein, Geschäftsführer der St. Jakobus Hospiz gGmbH, der als stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), maßgeblich an den Verhandlungen in Berlin beteiligt war.

„Zwei aus Sicht der Hospizarbeit und Palliativversorgung wichtigen Punkte für eine umfassende spezialisierte Versorgung sind – neben zahlreichen weiteren Regelungen – in den Vertrag aufgenommen worden: eine verbindlich geregelte Mindestpersonalausstattung der Teams sowie die verpflichtende Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten“, so Paul Herrlein. Dabei konnten die seit über 20 Jahren im Saarland gemachten Erfahrungen und festgelegten Regelungen in die Verhandlungen mit eingebracht werden. Hierzu zählen neben der Organisation der Teams vor Ort auch die Einfu?hrung von psychosozialen Fachkräften bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), allerdings anders als im Saarland, nur bei der Versorgung von Kindern.

„Eine Übernahme dieser Regelung auch für den Vertrag für die Versorgung Erwachsener ist, auf Grund rechtlicher Vorgaben im SGB V, leider nicht gelungen, obwohl Krankenkassen und Verbände der Hospiz- und Palliativversorgung davon überzeugt sind, dass die SAPV nur durch ein multiprofessionelles Team ihre Ziele erfüllen kann“, so Paul Herrlein, der hier den Gesetzgeber in der Pflicht sieht klarzustellen, dass das SAPV-Team auch bei der Versorgung Erwachsener in der Lage sein muss, u?ber die medizinisch-pflegerische Versorgung hinaus zu gewährleisten, dass Schwerstkranke in Würde die letzte Zeit im Leben zuhause verbringen können. Da dies im Saarland seit Jahren mit großem Erfolg zum Wohle der Schwerkranken und deren Angehörigen umgesetzt wird, ist für den Geschäftsführer der St. Jakobus Hospiz gGmbH klar, dass dieses Versorgungsangebot auch für Erwachsene im Saarland weiterhin multiprofessionell vorgehalten wird.

„Trotzdem ist der Bundesrahmenvertrag ein Schritt in die richtige Richtung hin zu einer, bundesweit qualitativ hochwertigen Versorgung mit SAPV. Denn der Vertrag regelt, dass schwerstkranke und sterbende Menschen nunmehr überall in Deutschland unter gleichen Bedingungen gut versorgt werden können.“, so Herrlein abschließend.