Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift und St. Jakobus Hospiz Saarbrücken schließen Kooperationsvertrag zur ambulanten Palliativ-Versorgung

Resultat der guten Erfahrungen aus der seit Jahren bestehenden engen Zusammenarbeit

Die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift hat bereits seit mehr als zehn Jahren ein Konzept zur Betreuung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Bewohner in ihren Wohnstiften. Dort sind Selbstverständnis sowie Leitlinien festgelegt, die den Menschen in seiner letzten Lebensphase in den Blick nehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Handlungssicherheit geben. MitarbeiterInnen, die in der Sterbebegleitung tätig sind, werden regelmäßig fortgebildet und erhalten eine besondere Unterstützung durch Supervision. Der Freundeskreis der Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift unterstützt dieses Programm seit vielen Jahren durch Spenden.

Im Zentrum palliativer Medizin und Pflege steht immer der bestmögliche Erhalt von Lebensqualität, Nähe und Zuwendung bei Menschen mit begrenzter Lebens-erwartung aufgrund unheilbarer Erkrankungen. Es geht um körperliche, psychische, soziale und spirituelle Dimensionen. Ein ganzheitlicher Ansatz bezieht Angehörige mit ein und  erfordert ein multiprofessionelles und übergreifendes Handeln, beispielsweise zwischen Pflegenden, Betreuenden, Angehörigen und Ärzten.
Von besonderer Bedeutung – etwa zur effektiven Vermeidung von Schmerzen - ist dabei häufig der Einbezug von Experten der spezialisierten Palliativ-versorgung - wie sie in Saarbrücken seit vielen Jahren von den professionellen MitarbeiterInnen des ambulanten St. Jakobus Hospiz erbracht wird.

Bereits seit einigen Jahren gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift und dem ambulanten St. Jakobus Hospiz. In vielen Fällen konnten so BewohnerInnen in  den Wohnbereichen Stationäre Pflege und im Appartement gepflegt und versorgt werden, ohne dass eine Verlegung ins Krankenhaus oder Stationäre Hospiz notwendig geworden wäre. Dies entspricht den Wünschen und Bedürfnissen vieler Menschen. Die langjährig guten Erfahrungen sollten nun, so die Initiative der beiden Vorstände der Stiftung auch dauerhaft und sichtbar nach Innen und Außen in einem Kooperationsvertrag ausgedrückt werden - einem Wunsch, dem der Geschäftsführer des Sankt Jakobus Hospiz, Paul Herrlein, gerne nachkam. Dieser  Vertrag, der auch den gesetzlichen Vorgaben des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) Rechnung trägt, regelt nicht nur die näheren Bedingungen der Zusammenarbeit, er stellt auch die Basis dar, um künftig noch besser die ambulante Hospiz- und Palliativversorgung mit der Versorgung Pflegebedürftiger zu verzahnen und zum Wohle der Bewohner und ihrer Angehöriger weiter zu entwickeln.
Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages betonte Paul Herrlein,  dass „derzeit noch weitere Felder der Zusammenarbeit, etwa die gesundheitliche Vorsorgeplanung für das Lebensende in der stationären Pflege nach § 132g SGB V in der Umsetzung seien“.

Die Vorstände Astrid Koch und Jürgen Schumacher betonen: „Diese erste formelle Kooperationsvereinbarung zwischen einem ambulanten Palliativdienst und einem Träger der Altenhilfe in Saarbrücken unterstreicht den Anspruch der Stiftung stets beste Qualität in Betreuung, Pflege und Versorgung von Senioren in allen Situationen und Bedarfen umzusetzen. Wir freuen uns auf eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit beider Organisationen.