Rechtsanwältin Daniela Lordt informierte die Teilnehmer*innen des Saarbrücker Hospizgespräches über die Reformen des Betreuungsrechts.

Reformen des Betreuungsrechts

Rechtsanwältin Daniela Lordt informierte beim Saarbrücker Hospizgespräch über die Reformen und regte zur Diskussion an

Zum 1. Januar 2023 ist das reformierte Betreuungsgesetz in Kraft getreten, das die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland stärken soll.

Wenn ein erwachsener Mensch durch eine andere Person in Angelegenheiten vertreten wird, die er selbst nicht regeln kann, spricht man von einer „rechtlichen Betreuung“. Der Grund dafür können psychische oder lebenslimitierte Krankheiten sowie verschiedene Behinderungen sein. Nach Angaben des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen sind etwa 53 Prozent der Betreuer*innen Familienangehörige und andere Ehrenamtliche. In rund 47 Prozent der Fälle werden Berufsbetreuer*innen bestellt. Ein Gericht bestimmt vor einer Betreuung im Einzelfall, für welche Aufgabenbereiche ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt wird: zum Beispiel für Vermögensangelegenheiten oder für die Gesundheitssorge.

Zuletzt war das Betreuungsrecht 1992 reformiert worden und hatte das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht abgelöst hat. Seitdem gibt es für volljährige Menschen keinen Vormund mehr, sondern Betreuer*innen. Sie sollen die betreuten Menschen in den Bereichen unterstützen, in denen es nötig ist.

Welchen Umfang die nunmehr geltende Reform hat, erklärte Rechtsanwältin Daniela Lordt im Saarbrücker Hospizgespräch in der Ärztekammer des Saarlandes. Der Diskussionsbedarf war enorm und die zahlreichen Rückfragen der Teilnehmer*innen ließen diesen Abend in einen spannenden Wissensaustausch münden.

Mit dem Vortrag zur Betreuungsrechtsreform eröffnet Frau Lordt an thematisches Triell zum Thema „Vorsorge von Patient*innen“, welches mit dem nächsten Saarbrücker Hospizgespräch im April fortgeführt wird. Dort wird San.-Rat Dr. med. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes und Palliativbeauftragter der Bundesärztekammer, zum Thema „ADVANCE CARE PLANNING – Behandlungsentscheidungen verstehen, überdenken, erörtern und vorausplanen“ referieren.